Ablieferung
Die Besitzer von ablieferungspflichtigen Gegenständen sowie diejenigen, die solche Gegenstände in Obhut oder Verwahrung haben (Hirt, Verwalter, Schlachthausleiter, Begleiter von Tiertransporten, Viehhändler und dgl.), sind verpflichtet, diese Gegenstände, soweit sie ein Einzeltiergewicht von 80 kg nicht überschreiten und der Anzahl nach dazu geeignet sind, unverzüglich in zu diesem Zweck aufgestellte Sammelbehälter in den Gemeindesammelstellen einzubringen.
Öffnungszeiten und Standorte der jeweiligen Gemeindesammelstelle erfahren sie im zuständigen Gemeindeamt.
Für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Klagenfurt, Klagenfurt Land befindet sich die Sammelstelle am Betriebsgelände der TKE.
Öffnungszeiten unserer Sammelstelle:
Montag bis Samstag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ist die Sammelstelle nicht geöffnet.