Einzeltierabholung
Bei Anfall von ablieferungspflichtigen Gegenständen, welche wegen ihres Einzeltiergewichtes oder ihrer Anzahl nicht in die Sammelbehälter der Gemeinde eingebracht werden können, sind die verfügungsberechtigten Personen verpflichtet, dem Bürgermeister unverzüglich im kürzesten Wege auf eigene Kosten anzuzeigen, dass diese Gegenstände abzuholen sind.
Bei Einzeltierabholung gilt das Einzeltiergewicht von 80 kg als unterster Grenzwert. Wird anlässlich der Abholung festgestellt, dass das Einzeltiergewicht von 80 kg unterschritten wird, sind die Kosten vom Tierbesitzer bzw. Verfügungsberechtigten zu tragen.
Samstags Juni - September
Ab Freitag nachmittags und Samstag vormittags muss vom Verfügungsberechtigten die TKE direkt per Fax (+43 463 33 275 16) bzw. telefonisch (mündlich) verständigt werden. Für die Abholung ist die Bekanntgabe von Landw. Betriebsnummer, Name, Adresse, Telefonnummer zur Kontaktaufnahme, Tierart, Ohrmarkennummer, das Geburtsdatum, Gewicht und der Abholungsort erforderlich.
Die Meldungen an die Gemeinden sind, wie gewohnt, vom Verfügungsberechtigten per Fax, E-Mail oder zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamts telefonisch (mündlich) zusätzlich bei nächster Gelegenheit zu erstatten, wobei anzuführen ist, dass die Entsorgung bereits erfolgte.